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 BERUF FREMDENFUHRER  


Nur ein ausgebildeter Fremdenführer, mit seiner Vorbereitung und Kompetenz, seiner Organisationfähigkeit und Kommunikation, der Fachkenntnis von mindestens einer Fremdsprache, sichert das gute Gelingen eines Ausfluges oder einer geführten Besichtigung!


 WER IST FREMDENFÜHRER ?  


WAS BEDEUTET “OFFIZIELLER FREMDENFÜHRER”
Bei einer staatlichen Prüfung auf Provinz-Ebene werden von einem Fremdenführer alle die vorweg genannten Eigenschaften geprüft, aber nach bestandener Prüfung, geht die Arbeit erst richtig los: Nachforschungen, Studien, fachspezifische Kurse, um eine professionelle Leistung zu bieten. Dies ist möglich, da ein Fremdenführer einen begrenzten Arbeitsbereich hat (innerhalb von einer oder zwei Provinzen).
   
WIE ERKENNT MAN EINEN QUALIFIZIERTEN FREMDENFÜHRER
Das ist ganz einfach, ein Fremdenführer besitzt einen Ausweis wo der Vor- und Nachname, die Listennummer des Fremdenführerverzeichnis der Provinz angegeben ist, die zugelassenen Fremdsprachen und das zuständige Gebiet.
Der Besitz dieses Ausweises verhindert, daß man eine Verwaltungssanktion erhält.
   
WAS SAGT DIE GESETZGEBUNG
“Man bezeichnet eine Person als Fremdenführer, wenn sie aus beruflichen Gründen einzelne Personen oder Gruppen bei der Besichtigung von Kunstwerken, Museen, Gallerien, Ausgrabungen begleitet, wobei sie auf die historischen, künstlerischen, monumentalen Sehenswürdigkeiten sowie auf landschaftliche und natürliche Schönheiten hinweist.
Die Ausübung des Fremdenführerberufes ist an eine Provinz gebunden”. (D.G.R. Nr. 58-5344 vom 18.02.2002)
   

 WER IST KEIN FREMDENFÜHRER ?  


Es ist nicht immer einfach zwischen den professionellen Berufen die es in der Tourismusbranche gibt, zu unterscheiden. Hier die grundlegenden Unterschiede:


Der Reisebegleiter unterscheidet sich vom Fremdenführer darin, daß er einzelne Personen oder Gruppen während einer Reise begleitet (während der Fremdenführer für ein festgelegtes Gebiet zuständig ist, was eine größere Fachkenntnis ermöglicht) und organisatorische Angelegenheiten regelt (Hotel, Restaurant, verschiedene Leistungen, eventuelle Probleme lösen).
   
Er kann während der Reise informative Hinweise geben, die den touristischen Bereich des Gebietes betreffen, die nicht zum Aufgabenbereich des Fremdenführers gehören, aber sobald er den Reisebus verlassen hat, ist er nicht mehr berechtigt, weitere Informationen zu geben: das ist Aufgabe des Fremdenführers!
   
Der Landschaftsführer, oder Begleiter bei Ausflügen in die Natur, begleitet einzelne Personen oder Gruppen in naturalistisch oder landschaftlich besonders schöne Gebiete, wobei er auf die Besonderheiten hinweist. Die Ausbildung schließt nicht kunsthistorische Sehenswürdigkeiten ein.
   
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